Gefährdungsbeurteilung Betriebssicherheitsverordnung

Gefährdungsbeurteilung in Betrieben

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentieren

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die „Gefährdungsbeurteilung“ ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und ist ein wesentlicher Baustein bei der Erfüllung der Betreiberpflichten. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine angemessene und rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. Es verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung zwar selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, jedoch bleibt die Hauptverantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse stets beim Arbeitgeber selbst. Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein.

Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, wird jedoch nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze/Richtlinien benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen anzuwenden. Wichtig ist, dass Sie sich stets die potentiellen Gefahren, ausgehend von den technischen Anlagen innerhalb Ihres Betriebs bewusstmachen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!

Aufgrund der Themenkomplexität empfehlen wir stets die Einbindung von fachkundigen Experten. Diese Expertise können wir unter anderem in den Bereichen Betreiberpflichten, Explosionsschutz, Gefährdungsbeurteilung und HAZOP/Prozesssicherheit anbieten und unterstützen Sie gern bei all Ihren Fragen zur Einhaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie maßgeschneidertes Konzept und entwickeln die erforderliche Dokumentation anhand Ihrer Bedürfnisse.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Bestandsaufnahme durch fachkundige Experten
  • Digitale Transformation im Rahmen der Anlagendokumentation / Gefährdungsbeurteilung
  • Erarbeitung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
  • Einstufung der Druckgeräte und Prüfpflichtigen Arbeitsmittel inkl. Festlegung der wiederkehrenden Prüffristen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  • Erarbeitung von sinnvollen Handlungsempfehlungen gemäß Stand des Regelwerks zur Steigerung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Optional und individuell - Überprüfung des Aktualitätsstands der Technik (z.B. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, ortsfeste Elektrische Anlagen, Druckgeräte, Flüssiggasanlagen, Dampf- und Drucktechnik, Biogasanlagen)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Gefährdungsbeurteilungen rücken verstärkter in den Unternehmensfokus

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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