Optimierte Durchführung und Dokumentation einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein essenzielles Element des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge und ein entscheidender Baustein zur Erfüllung der Betreiberpflichten. Sie bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – verpflichtet, eine angemessene und gesetzeskonforme Risikobewertung durchzuführen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, und definiert potenzielle Gefährdungsursachen sowie die Gegenstände der Risikobewertung. Zudem müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards im Unternehmen.
Der Arbeitgeber kann die Risikobewertung selbst durchführen oder qualifizierte Personen wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte damit beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse bleibt jedoch immer beim Arbeitgeber. Der Gesetzgeber gewährt den Verantwortlichen einen weiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Risikobewertung an die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Unternehmens.
Die gesetzlichen Vorgaben bieten keine detaillierten Anweisungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, sondern lediglich Prinzipien und Richtlinien. Das bedeutet, dass es keinen „richtigen“ Weg gibt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Je nach örtlichen Gegebenheiten müssen unterschiedliche Ansätze angewendet werden. Eine gründliche Risikobewertung erfordert eine umfassende Analyse der Arbeitsumgebung, der verwendeten Technologien und der Arbeitsprozesse, um alle potenziellen Gefahren zu identifizieren und zu bewerten.
Aufgrund der Komplexität der Thematik empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Experten. Wir bieten Expertise in Bereichen wie Betreiberpflichten, Explosionsschutz, Gefährdungsbeurteilung und HAZOP/Prozesssicherheit und unterstützen Sie bei allen Fragen zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Experten können nicht nur bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken helfen, sondern auch bei der Entwicklung und Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept und erstellen die notwendige Dokumentation entsprechend Ihren Bedürfnissen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Durch die Einbindung von Experten und die Anwendung bewährter Methoden können Sie sicherstellen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung umfassend und effektiv ist, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung trägt nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bei, sondern auch zur Schaffung einer sicheren und produktiven Arbeitsumgebung.
Unsere ergänzenden Leistungen schaffen echten Mehrwert: von der digitalen Projektsteuerung über Nachhaltigkeitsberatung bis hin zur Betriebsoptimierung – wir begleiten Sie über alle Projektphasen hinaus.