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Gefährdungsbeurteilung

Anlagenplanung/Betreiberpflichten/Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Optimierte Durchführung und Dokumentation einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung

 

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein essenzielles Element des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge und ein entscheidender Baustein zur Erfüllung der Betreiberpflichten. Sie bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – verpflichtet, eine angemessene und gesetzeskonforme Risikobewertung durchzuführen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, und definiert potenzielle Gefährdungsursachen sowie die Gegenstände der Risikobewertung. Zudem müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards im Unternehmen.

  • Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch?

Der Arbeitgeber kann die Risikobewertung selbst durchführen oder qualifizierte Personen wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte damit beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse bleibt jedoch immer beim Arbeitgeber. Der Gesetzgeber gewährt den Verantwortlichen einen weiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Risikobewertung an die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Unternehmens.

Die gesetzlichen Vorgaben bieten keine detaillierten Anweisungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, sondern lediglich Prinzipien und Richtlinien. Das bedeutet, dass es keinen „richtigen“ Weg gibt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Je nach örtlichen Gegebenheiten müssen unterschiedliche Ansätze angewendet werden. Eine gründliche Risikobewertung erfordert eine umfassende Analyse der Arbeitsumgebung, der verwendeten Technologien und der Arbeitsprozesse, um alle potenziellen Gefahren zu identifizieren und zu bewerten.

  • Warum sollten Experten hinzugezogen werden?

Aufgrund der Komplexität der Thematik empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Experten. Wir bieten Expertise in Bereichen wie Betreiberpflichten, Explosionsschutz, Gefährdungsbeurteilung und HAZOP/Prozesssicherheit und unterstützen Sie bei allen Fragen zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Experten können nicht nur bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken helfen, sondern auch bei der Entwicklung und Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept und erstellen die notwendige Dokumentation entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Bestandsaufnahme durch qualifiziertes Personal: Fachkundige Analyse der aktuellen Sicherheitslage, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Digitale Transformation im Kontext der Anlagendokumentation/Gefährdungsbeurteilung: Moderne Ansätze zur Optimierung der Dokumentationsprozesse, die Effizienz und Transparenz erhöhen.
  • Entwicklung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung: Umfassende Analyse und Bewertung aller relevanten Risiken, die eine proaktive Sicherheitsstrategie ermöglichen.
  • Klassifizierung von druckführenden Anlagen und überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln: Festlegung wiederkehrender Prüfintervalle gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
  • Entwicklung sinnvoller Handlungsempfehlungen: Erhöhung der Arbeitssicherheit gemäß aktueller Vorschriften, die den Schutz der Mitarbeiter maximieren.
  • Optional und individuell: Überprüfung des aktuellen Standes der Technik, z. B. Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen, ortsfeste elektrische Anlagen, druckführende Anlagen, Flüssiggas-Anlagen, Dampf- und Drucktechnik, Biogasanlagen, um sicherzustellen, dass alle Systeme den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Erstellung von Betriebsanleitungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Unterstützung der Mitarbeiter bei der sicheren Bedienung von Anlagen.

Durch die Einbindung von Experten und die Anwendung bewährter Methoden können Sie sicherstellen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung umfassend und effektiv ist, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung trägt nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bei, sondern auch zur Schaffung einer sicheren und produktiven Arbeitsumgebung.

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