Maschinenrichtlinie - Risikobeurteilung und Risikoreduzierung
Erfolgsgarantie durch ein fachübergreifendes, starkes Team.
Was regelt die Maschinenrichtlinie eigentlich genau?
Die Maschinenrichtlinie muss seit 2009 angewendet werden. Diese Richtlinie verfolgt zwei verschiedene Ziele: Zum einen werden die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen, definiert und zum anderen soll der freie Verkehr von Maschinen im EU-Markt mit der Regelung gewährleistet werden.
Die Maschinenrichtlinie richtet sich somit unter anderem an Hersteller, Einführer und Händler von Maschinen, notifizierte Stellen, Normungsgremien, Agenturen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für Verbraucherschutz, ferner Vertreter der zuständigen nationalen Verwaltungs- und Marktüberwachungsbehörden. Sie legt somit bestimmte Definitionen und damit verbundene Anforderungen auszugsweise fest:
- Gesamtheit von Maschinen - Informationen, wann für große Anlagen (z.B. Produktionslinien) eine einzelne CE-Kennzeichnung durchgeführt werden muss bzw. wann diese separat betrachtet werden können.
- Gesamtheiten von Maschinen, die aus neuen und bereits existierenden Maschinen bestehen - Um zu entscheiden, ob durch den Einbau einer neuen Maschine in eine Anlage die (neue) Gesamtanlage erneut einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden muss, wird nun die Erstellung einer Risikobeurteilung explizit gefordert.
- Sicherheitsbauteile - hinsichtlich Ausführungskriterien
- Unvollständige Maschinen - Klarstellung zur Unterscheidung zwischen auswechselbaren Ausrüstungen und unvollständigen Maschinen.
- Elektromotoren - Abgrenzungen zwischen Niederspannungs-, Maschinen- und ATEX-Richtlinie
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen
- Stand der Technik genau berücksichtigen
- Grundprinzipien der Ergonomie
- Wahl der Steuerungs- oder Betriebsart
- Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen
- Betriebsanleitung
- Bedingungen für Standsicherheit
Unser Ansatz
- Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Konformitätsbewertungsverfahren,
- führen Workshops durch,
- helfen bei auftretenden Fragen zur Einhaltung des Stands der Technik - Beurteilung bzw. im Rahmen von Detailanalysen weiter
- Fachbereichsübergreifende Expertise auf den Gebieten:
- Dampf und Druck
- Elektrotechnik
- Funktionale Sicherheit
- Anlagen- und Prozesssicherheit
Ihre Vorteile
- unabhängige Drittmeinung
- langjährige Erfahrungen in der Sicherheitstechnischen und konstruktiven Auslegung von Maschinen und Anlagen
- zielgerichtete Problemlösung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Blohmstraße 10
D-21079 Hamburg
Tel.: +49 40 751158 0
Fax: +49 40 751158 30
sales@encos.de