Jahrelange Erfahrung im Bereich Energieaudit DIN 16247

Energieaudits in der Prozessindustrie

Wie wird ein solches Energieaudit durchgeführt?

Basierend auf der Analyse des energetischen Ist-Zustandes und unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingungen entwickeln Sie zusammen mit dem DMT ENCOS Energieeffizienzexperten spezifische Ideen für die Verbesserung der Energieeffizienz innerhalb ihrer technischen Prozesse und Anlagen. Innerhalb des Energieauditprozesses erhalten Sie unabhängige Optimierungsvorschläge inkl. einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur nachhaltigen Effizienzsteigerung sowie einen detaillierten Abschlussbericht ausgehändigt.

Darüber hinaus können wir Sie auch bei der Anlagenplanung selbst und Umsetzung der technischen Optimierungsmaßnahmen begleiten.

Wie ist das Ablaufschema beim Energieaudit?

  • Einleitender Kontakt - Ziele Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit genau definieren
  • Festlegung von Anwendungsbereich und Systemgrenzen- Welche Standorte bzw. Anlagen sollen im Detail analysiert werden?
  • Auftakt-Besprechung – Einhaltung der Informationsebene im Unternehmen
  • Datenerfassung einzelner bzw. aller energetischen Prozesse im gesamten Unternehmen
  • Makro bzw. Mikroanalyse inkl. einer Detailbewertung
  • Abschlussbericht

Betrifft mich als Unternehmen die Verpflichtung zur Durchführung eines wiederkehrenden Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz?

Mit dem in Kraft getretenden Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) als nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, werden wiederkehrende Energieaudits für alle Unternehmen, die nicht in die KMU-Regelung (kleine und mittlere Unternehmen) nach EU Definition 2003/361/ EG fallen, verpflichtend. Von der Regelung sind sehr viele Unternehmen betroffen.

Als erste Kenngröße gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder weniger als 250 Mitarbeitern mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Mio. EUR. Zu beachten sind hierbei insbesondere Unternehmensverpflechtungen. Denn somit fallen auch viele scheinbar kleine und mittlere Unternehmen durch die Zugehörigkeit zu Konzerngesellschaften ebenfalls in den Pflichtbereich zur Durchführung von wiederkehrenden Energieaudits gemäß der neuen Regelung.

Dies betrifft alle Branchen, z.B. auch Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen, Hotels, Wohnungsbauunternehmen, Krankenhauseinrichtungen.

Mit dem Energieaudit wird auch eine Voraussetzung für Unternehmen geschaffen, um weiterhin von der Steuerentlastung nach z.B. § 10 StromStG (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) zu profitieren und somit die verpflichtenden Anforderungen für Nicht-KMU gemäß des geltenden Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zu erfüllen, bei gleichzeitiger systematischer Reduzierung der Energiekosten.

Nutzen für Sie:

DMT ENCOS Energieeffizienzexperten unterstützen Sie bei der Vorbereitung und praktischen Umsetzung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

  • ein fester Ansprechpartner
  • Aufbereitung Ihrer Daten zur Vorbereitung für das Energieaudit
  • Durchführung durch befähigte und gelistete Energieauditoren gem. EDL-G
  • Abschlussbericht in englischer oder deutscher Fassung möglich

Verpflichtende Energieaudits im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes